Arbeitssicherheit

Beim Arbeitsschutz geht es längst nicht mehr nur um reine Gefahrenabwehr und die Beseitigung von Risiken.
Zweckmäßig organisierter Arbeitsschutz wird als Wettbewerbsfaktor immer wichtiger, denn betrieblicher Erfolg hängt entscheidend von der Gesundheit und Motivation der Mitarbeiter ab. Störungsfreie betriebliche Abläufe sind nur möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz praxisgerecht berücksichtigt werden. Systematischer Arbeitsschutz verspricht dabei einen großen Nutzen. Denn durch Arbeitsunfälle und berufsbedingte Krankheiten entstehen zusätzliche Kosten z.B. durch:

  • Überstunden
  • Terminverzug
  • Unzufriedenheit
  • Überlastung
  • Steigende BG Beiträge

Die Anforderungen bei Um- und Neubaumaßnahmen von Anlagen steigen stetig, dadurch stehen die Verantwortlichen oft vor der Frage: „Machen wir alles richtig?“ Wir beraten Sie gerne im Vorfeld und bieten Ihnen konkrete Lösungsvorschläge noch bevor die Baumaßnahme begonnen hat. Dadurch werden unnötige Arbeiten und Kosten vermieden. Denn bei einer Prüfung durch eine Überwachungsstelle wird auch ein Augenmerk auf den Arbeitnehmerschutz gelegt.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen aus einer Hand:

Umfassende Beratung zum Thema Arbeitssicherheit

  • Betriebsbegehungen zur Beurteilung des Gefahrenpotenzials in Ihrem Betrieb
  • Vorschläge zur Erhöhung der Arbeitssicherheit
  • Beratung zur Beschaffung sicherheitskonformer Arbeitsmittel
  • Beratung zur Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Durchführung von ASA-Sitzungen
  • Schaffung eines gesunden Arbeitsklimas
  • Umsetzung Arbeitsschutzgesetze

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Sie ist das wichtigste Instrument zur Umsetzung der wesentlichsten Forderungen zum Arbeitsschutz. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sind die Beschäftigten über die zu beachtenden Maßnahmen speziell zu unterweisen. Gefährdungsbeurteilungen helfen auch bei der Auswahl der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung. Sie werden zudem für die Erstellung von Betriebsanweisungen (z.B. für Arbeitsmittel, Tätigkeiten, Gefahrstoffe, PSA) benötigt. Außerdem geben sie vor, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter erforderlich sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung wird in zahlreichen weiteren Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz konkretisiert z.B.: Arbeitsstättenverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Vorschriften der Unfallversicherungsträger uvm.
Wir können Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen unterstützen und Ihre Mitarbeiter schulen.

Unterweisung der Mitarbeiter jährlich/bei Bedarf

Der Arbeitgeber hat gemäß Arbeitsschutzgesetz die Beschäftigten ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung (Gefährdungsbeurteilung) angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) wiederholt werden.
Wir unterstützen Sie bei Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter bzw. führen die notwendigen Unterweisungen für Sie durch.

Erstellung von Betriebsanweisungen

Hierbei erfolgt eine systematische Zusammenfassung der wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte. Damit werden Unterweisungen einfacher, da in den Betriebsanweisungen in kurzer und prägnanter Form die wichtigsten Informationen aufgeführt sind. Die Mitarbeiter können jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen. Für Sie ergibt sich Rechtssicherheit durch die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Wir erstellen die Betriebsanweisungen für Sie oder unterstützen Sie bei der Erstellung.

Prüfung von Arbeitsmitteln

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen des sicheren Zustandes der eingesetzten Arbeitsmittel im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu ermitteln. Über die Ergebnisse der Prüfungen ist ein Nachweis zu führen.

Es ist zu prüfen z.B.:

  • Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln
  • Hebezeuge
  • Elektrische Betriebsmittel
  • Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Container, Druckbehälter, Leitern, Gerüste
  • PSA gegen Absturz

Wir übernehmen oder organisieren für Sie die Arbeitsmittel-Prüfung aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel und die entsprechende Dokumentation.

Ausarbeiten von Explosionsschutzkonzepten

Diverse Richtlinien, Verordnungen und Gesetze fordern für Abwassertechnische Anlagen sicheren Explosions-schutz in verschiedensten Formen:

  • Explosionsschutzdokument
  • Ex-Zonenplan
  • Unterweisungen
  • Geeignete Geräte und Schutzsysteme
  • Prüfungen im Explosionsschutz
  • Kennzeichnung der Gefahrenbereiche

Viele Betreiber von Abwassertechnischen Anlagen stehen häufig vor dem Problem dass die Dokumentation und Konzepte veraltet, bzw. gar nicht vorhanden ist.

Wir unterstützen Sie, Rechtssicherheit und den Schutz Ihrer Mitarbeiter und Sachgüter zu gewährleisten und erstellen die erforderlichen Explosionsschutzkonzepte für Sie.

Ihr Mehrwert durch unsere Unterstützung:

  • Kein eigenes Personal notwendig
  • Ständige Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
  • Individuelle Betreuung gemäß Ihren betriebsspezifischen Anforderungen
  • Ganzheitliche Betrachtung von Mensch, Arbeitsplatz, Umwelt und Organisation
  • Praxisnahe Beratung und kostenbewusste Umsetzung
  • Reduzierung von Arbeitsunfällen, unproduktiven Stillständen und Ausfallzeiten
  • Vollständige Dokumentation als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden sowie im Schadensfall
  • Rechtskonforme Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz